Auch heute möchten wir Ihnen mit einem Sondernewsletter aktuelle Hilfestellungen für liquiditätsstützende Maßnahmen Ihrer Mandanten geben:
- Umsatzsteuersondervorauszahlung 2020 herabsetzenStundung der
- Sozialversicherungsbeiträge März und April 2020
- Anträge für den Bundes-Zuschuss stellen
Wir verweisen auch noch einmal auf unseren Newsletter vom gestrigen Tag zu den werktäglichen Webinaren der KfW über aktuelle Förderprogramme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Weidenfeller
-Präsident-
Umsatzsteuersondervorauszahlung 2020 herabsetzen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können sich jetzt auch die Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer 2020 bis auf Null herabsetzen lassen.
Die Finanzverwaltung bittet darum, die Anträge digital in Form einer berichtigten Meldung zu stellen.
Weitere Infos dazu und eine kurze Anleitung für die Beantragung in DATEV Kanzlei Rechnungswesen finden Sie anbei.
USt-Sondervorauszahlung + Anleitung DATEV
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge März und April 2020
Der formlose Antrag (Vorlage) kann unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV durch das Unternehmen direkt an die Krankenkassen, die die Sozialversicherungsbeiträge erheben, gestellt werden.
ACHTUNG! Zur Stundung für den Monat März 2020 muss der Antrag HEUTE NOCH eingereicht werden.
Anträge für den Bundes-Zuschuss stellen
Anträge können spätestens ab Montag, 30. März 2020, bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz online gestellt werden.
Das Sofort-Darlehen des Landes kann bei der Hausbank beantragt werden.
Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)
> bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm.
> bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
> Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)
> bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm.
> bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
> Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-
Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
> Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.