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Rundbrief Juli 2019

1. Juli 2019WPadminSB

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Stipendiumsleistungen mindern nur teilweise die abziehbaren Ausbildungskosten

  • Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

  • Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

  • Ausländische Buchführungspflichten können deutsche steuerliche Buchführungspflicht begründen

  • Keine 5%-ige Versteuerung eines Übertragungsgewinns aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

  • Vertraglich übernommene Gewerbesteuer als Veräußerungskosten

  • Die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen

  • Gewinnausschüttungsanspruch aus GmbH-Beteiligung kann bei hinreichender Sicherheit auch ohne Gewinnverwendungsbeschluss zu aktivieren sein

  • Anforderungen an den Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer an Bauträger

  • Ältere Mieter dürfen nicht gekündigt werden

  • Sachverständigengutachten für Grundbesitzbewertung nicht stets vorrangig

  • Unbezahlter Sonderurlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch

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  • Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020
    Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 - S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
  • Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind
    Mit dem BMF-Schreiben wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben (Az. III C 3 - S-7327 / 19 / 10001 :001).
  • Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel
    Der BFH hat mit Urteil vom 25. April 2018 die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5. Abs. 4 UStAE anerkannt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen (§ 3 Abs. 12 UStG) anhand des subjektiven Wertes und nicht des gemeinen Wertes festzustellen ist. Das BMF gibt die daraus folgende Änderung des UStAE bekannt (Az. III […]
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