0631 316420
kanzlei@stb-martin-weber.de
Steuerbüro Martin & Weber
  • Home
  • Aktuell
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Steuererklärungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnbuchhaltung
    • Jahresabschluss
    • Unternehmen online
    • Nachfolgeregelung
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
Ihre Steuerberaterinnen in Kaiserslautern

Rundbrief Dezember 2019

1. Dezember 2019WPadminSB

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag

  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2020 vernichtet werden

  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH

  • Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung

  • Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück

  • Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft

  • Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerpflichtigen begleitenden Ehefrau

  • Keine erweiterte Grundbesitzkürzung des Gewerbeertrags bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen

  • Steuerliche Gestaltung des Schuldzinsenabzugs beim Erwerb einer gemischt genutzten Immobilie

  • Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

  • Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulunterricht

Download als PDF >>

RSS Steuernews

  • Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020
    Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 - S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
  • Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind
    Mit dem BMF-Schreiben wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben (Az. III C 3 - S-7327 / 19 / 10001 :001).
  • Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel
    Der BFH hat mit Urteil vom 25. April 2018 die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5. Abs. 4 UStAE anerkannt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen (§ 3 Abs. 12 UStG) anhand des subjektiven Wertes und nicht des gemeinen Wertes festzustellen ist. Das BMF gibt die daraus folgende Änderung des UStAE bekannt (Az. III […]
Januar 2021
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Dez    

Kontakt

Beate Martin & Andrea Weber
Steuerberaterinnen

Schumannstraße 3
67655 Kaiserslautern

Postfach 3028
67618 Kaiserslautern
0631 316 42 0
0631 316 42 99
kanzlei@stb-martin-weber.de

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag
Donnerstag
8:00 Uhr - 16:30 Uhr

Mittwoch
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Steuerberaterverband

StBVRP

© 2016 Steuerbüro Martin & Weber | Impressum | Datenschutz | Internet: BAQUE-Internetservice